Allgemeine Geschäfstbedingungen

1. Allgemeines


Angebote, Lieferungen und sonstige Leistungen der Firma ITAL-PARK, im folgenden Firma Günther & Kalkhoff GbR genannt, erfolgen ausschliesslich aufgrund dieser Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Diese haben Gültigkeit auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn hierauf nicht nochmals ausdrücklich hingewiesen wird. Geschäfts- und Einkaufsbedingungen, die von einem Besteller einem Auftrag zugrunde gelegt werden, wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Sie erlangen nur Wirksamkeit, wenn sie von der Firma Günther & Kalkhoff GbR schriftlich anerkannt werden. Änderungen der vorliegenden Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen bedürfen der Schriftform.

2. Angebot und Vertragsabschluss


Angebote der Firma Günther & Kalkhoff GbR sind freibleibend. Der Besteller ist 25 Tage an seinen Auftrag gebunden. Der Auftrag kommt zustande, wenn der Auftrag durch die Firma Günther & Kalkhoff GbR mündlich bestätigt, oder die Lieferung bzw. Übernahme der Ware durch den Kunden ausgeführt wurde. Bei elektronischer oder fermündlicher Bestellung, sowie durch Vertreter getroffene Vereinbarungen, bedarf dies zu ihrer rechtlichen Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung durch die Firma Günther & Kalkhoff GbR. Die in Preislisten, Prospekten, Kostenvoranschlägen und sonstigen dem Besteller ausgehändigten Unterlagen enthaltenen Abbildungen und Angaben (insbesondere Gewichts- und/oder Maßangaben bzw. sonstige technische Daten und in Bezug genommene betriebliche oder überbetriebliche Normen und Muster), kennzeichnen lediglich den Vertragsgegenstand und stellen nur bei einer ausdrücklichen schriftlichen Verbindlichkeitserklärung eine Eigenschaftszusicherung der Firma Günther & Kalkhoff GbR dar.

3. Preise


Maßgebend sind unsere am Verkaufstag geltenden Preise zuzüglich Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe. Nebenaufwendungen, insbesondere Verpackung, Fracht, Porto, Versicherungs- und Zustellgebühren, Montage usw. werden gesondert berechnet. Die hier angegebenen Preise verstehen sich inkl. 19 % Mehrwertsteuer, die ab Lager Berlin 13467, Berliner Straße 142, dem Hauptsitz der Firma Günther & Kalkhoff GbR gelten. Festpreise, wie etwa „frei Baustelle“ bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. Frei- Baustelle- Preise können in der Rechnung in Warenwert und Anfuhr getrennt aufgeführt werden, was zusammengerechnet den Frei- Baustelle- Preis ergibt.

4. Zahlungsbedingungen


Rechnungen sind sofort bei Lieferung der Ware zu bezahlen. Bei Werklieferungen werden sofort 50% des Rechnungsbetrages zur Zahlung fällig. Die restlichen 50% sind sofort bei Abnahme der Ware zu bezahlen. Rechnungen sind in der Reihenfolge der Rechnungen in bar oder Scheck zu bezahlen. Die Annahme von Schecks erfolgt nur erfüllungshalber. Bei Rechnungsvereinbarungen auf Ziel ist der Rechnungsbetrag spätestens nach Ablauf von 30 Tagen fällig. Nach Ablauf von 30 Tagen nach Erhalt der Ware, ist der Rechnungsbetrag, unabhängig von der Frage des Verzuges, mit 6,9% zu verzinsen. Zur Zurückbehaltung von Zahlungen oder zur Aufrechnung mit etwaigen Gegenansprüchen ist der Besteller nur berechtigt, wenn diese von der Firma Günther & Kalkhoff GbR anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind. Wenn der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, insbesondere ein Scheck nicht gedeckt ist oder seine Zahlung einstellt oder wenn andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Bestellers infrage stellen, ist die Firma Günther & Kalkhoff GbRberechtigt, die gesamten Restforderungen – auch aus anderen Lieferungen – fällig zu stellen, selbst wenn hierfür Schecks herein genommen wurden. In diesem Fall ist die Firma Günther & Kalkhoff GbR außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen, sowie nach Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zurück zu treten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

5. Ratenzahlung und Verzug


Der Besteller kommt mit der ersten Mahnung in Verzug. In diesem Fall ist die Firma Günther & Kalkhoff GbR berechtigt, Zinsen in Höhe der von ihr selbst aufzuwendenden Kreditkosten, mindestens aber 5% über dem jeweiligen Diskontsatz pro Jahr zu berechnen. Für jede Mahnung werden 5,00 € in Rechnung gestellt. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist durch diese Regelung nicht eingeschränkt. Wird bei einer Ratenzahlungsvereinbarung eine Zahlungsfrist von Seiten des Bestellers um mehr als 5 Tage überschritten, so wird der gesamte Restkaufpreis zur Zahlung fällig. In diesem Fall sowie im Falle des Verzuges ist die Firma Günther & Kalkhoff GbR berechtigt, zur Sicherung ihrer Forderungen Lieferungen bis zur entgültigen Bezahlung zurückzubehalten oder – wenn Lieferung bereits erfolgte, die Waren wieder an sich zu nehmen. Nach Setzung einer Nachfrist ist die Firma Günther & Kalkhoff GbR überdies berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlagen. Kosten für Demontage und Rücknahme fallen dem Besteller zur Last.

6. Lieferung, Lieferungszeit und Teillieferungen


Die Lieferung erfolgt ab Berlin bzw. dem jeweiligen Sitz der Firma Günther & Kalkhoff GbR. Vereinbarte Anlieferung “frei Baustelle” erfolgt auf Kosten und Gefahr des Käufers. Sie setzt Befahrbarkeit der Entladestelle, gegebenenfalls bei schwerer Ware Befahrbarkeit mit schwerem Lastzug sowie geeignete Entlademöglichkeit voraus. Die Firma Günther & Kalkhoff GbR ist nicht verpflichtet, die Baustelle bzw. die Entladestelle auf ihre Befahrbarkeit zu untersuchen. Sollte sich bei Anlieferung des Kaufgutes herausstellen, dass die Entladestelle nicht befahrbar ist, muss der Besteller in Kürze Abhilfe schaffen. Kosten für Wartezeit und andere Aufwendungen des Anlieferers werden gesondert in Rechnung gestellt. Bei unangemessen langer Wartezeit, dies ist in der Regel ab 1 Stunde der Fall, kann der Anlieferer die Ware an der Baustelle bzw. vorgesehenen ungeeigneten Entladestelle nächstgelegenen entladefähigen Stelle abladen. Die durch die Wartezeit entstandenen Kosten gehen in jedem Fall zulasten des Käufers.
Die Firma Günther & Kalkhoff GbR ist um schnellstmögliche Lieferung bemüht. Liefertermine bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Sollte die Lieferung schuldhaft um mehr als 6 Wochen verzögert werden, so kann der Käufer der Firma Günther & Kalkhoff GbR eine Nachfrist stellen, die jedoch mind. 4 Wochen betragen muss. Nach Ablauf der Nachfrist ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche wegen Verzugs oder Nichterfüllung bestehen insoweit nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens der Firma Günther & Kalkhoff GbR. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und von Umständen, die die Firma Günther & Kalkhoff GbR nicht zu vertreten hat, wie z.B. nach Vertragsabschluß bekannt gewordene Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streiks, Personalmangel, Mängel an Transportmitteln, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei Lieferanten oder Unterlieferanten der Firma Günther & Kalkhoff GbR eintreten, hat die Firma Günther & Kalkhoff GbR auch im Falle vereinbarter Fristen und Termine nicht zu vertreten. Voraussetzung für die Einhaltung von Fristen, dass der Besteller die von ihm zu beschaffenden Unterlagen beigebracht oder notwendigen vorarbeiten erbracht hat und vereinbarte Anzahlungen eingegangen sind. Bei Versendung der Waren gilt der Tag der Versandaufgabe als Liefertag, ansonsten der Tag, an dem der Besteller die Mitteilung von dem Versand bzw. Abholbereitschaft erhält. Teillieferungen und Teilleistungen der Firma Günther & Kalkhoff GbR sind zulässig und können gesondert abgerechnet werden.

7. Versendung, Gefahrübergang


Die Versendung erfolgt nach Angaben des Bestellers, andernfalls nach bestem Wissen der Firma Günther & Kalkhoff GbR, jedoch unter Ausschluss der Haftung für die Wahl der geeignetsten Versendungsart und wird stets gesondert abgerechnet. Für den Fall der Versendungsart geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald die Firma Günther & Kalkhoff GbR die zu liefernde Ware an einen Spediteur oder an ein Transportunternehmen übergeben hat. Liefert dieFirma Günther & Kalkhoff GbR die Ware selbst aus, geht die Gefahr mit Verladung der Ware auf den Käufer über. Wird der Versand durch Umstände verzögert, die die Firma Günther & Kalkhoff GbR nicht zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit dem Tage der Versandbereitschaft die in diesem Falle dem Besteller angezeigt wird, auf Diesen über. Der Firma Günther & Kalkhoff GbR steht das Recht zu, die zu versendene Ware auf Kosten des Bestellers gegen das Transportrisiko versichern zu lassen. Eine Pflicht hierzu besteht jedoch nur aufgrund besonderer schriftlicher Vereinbarung. Soll keine Versendung erfolgen, so geht die Gefahr 3 Tage nach Mitteilung der Abholbereitschaft an den Käufer über. Verzögert sich der Versand auf Veranlassung des Bestellers, so ist die Firma Günther & Kalkhoff GbR berechtigt, die durch die Lagerung entstehenden Kosten mindestens jedoch 0,5 % des Rechnungsbetrages für jeden angefangenen Monat der Lagerung dem Käufer zu berechnen. Nach fruchtlosem Ablauf einer Nachfrist von mind. 2 Wochen steht der Firma Günther & Kalkhoff GbR das Recht zu, anderweitig über den Liefergegenstand zu verfügen und den Besteller mit angemessen verlängerter Frist zu beliefern oder vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Gleiches gilt im Falle des Annahmeverzugs.

8. Eigentumsvorbehalt


Sämtliche Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer bestehenden Forderungen Eigentum der Firma Günther & Kalkhoff GbR. Als Veräußerung im vorstehenden Sinne gilt auch die Verwendung der Vorbehaltsware zur Erfüllung von Werk- und Werklieferungsverträgen. Der Käufer ist verpflichtet, der Firma Günther & Kalkhoff GbR unverzüglich von einer Pfändung oder einer sonstigen Beeinträchtigung des Vorbehaltseigentums der abgetretenen Forderung durch Dritte Mitteilung zu machen. Darüber hinaus hat der Käufer dem Dritten bereits im vorhinein auf die an der Ware bzw. der abgetretenen Forderung bestehenden Rechte der Firma Günther & Kalkhoff GbR hinzuweisen. Die Kosten der Intervention der Firma Günther & Kalkhoff GbR trägt der Käufer.

9. Gewährleistung


Die Firma Günther & Kalkhoff GbR übernimmt nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen Gewährleistung dafür, dass die von ihr gelieferten Erzeugnisse hinsichtlich Material und Ausführung frei von Fehlern sind, die den Wert oder die Tauglichkeit der Ware zu dem gewöhnlichen oder dem nach dem Vertrage vorausgesetzten Gebrauch nicht nur unwesentlich aufheben oder mindern. Die Inanspruchnahme wegen Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft setzt voraus, dass die Zusicherung schriftlich vereinbart wurde. Eine Haftung für Minderung oder Wegfall der Gebrauchstauglichkeit sowie für Schäden, die auf Nichtbeachtung oder Bedienungs-, Wartungs- und Einbauanleitungen, auf unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Besteller oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder unzureichende Angaben über die beabsichtigten Betriebsbedingungen und sonstige falsche Angaben des Bestellers sowie auch vom Besteller oder Dritte vorgenommene Eingriffe in den Liefergegenstand, ist ausgeschlossen. Allgemeine Änderungen in Konstruktion oder Ausführung, die die Gebrauchstauglichkeit der Ware nicht mindern, stellen keine Mängel dar. Farbschwankungen, die durch die Natur des Materials begründet sind, bleiben vorbehalten. Haarrisse, die auf der Beschichtung des Materials vorhanden sind oder durch schnelles Austrocknen der Rohmasse und Temperaturschwankungen auftreten können, sind keine Materialfehler. Bitte keine Behandlung mit Salzsäure! Der Käufer ist verpflichtet, die Lieferung bzw. die Werklieferung unverzüglich auf Schäden zu untersuchen. Erkennbare Mängel sind sofort schriftlich geltend zu machen und der Firma Günther & Kalkhoff GbR zur Besichtigung bereitzuhalten. Verletzt der Besteller seine Untersuchung-, Rüge-, Bereithaltungs- oder Rücksendepflicht, so erlöschen die Gewährleistungsansprüche des Bestellers. In gleicher Weise erlöschen die Gewährleistungsansprüche, wenn der Besteller ohne vorherige Zustimmung der Firma Günther & Kalkhoff GbR Reparaturen an den Liefergegenständen durchführt. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit und zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden hat der Besteller nach Mitteilung an die Firma Günther & Kalkhoff GbR das Recht, den Mangel auf seine Kosten zu beseitigen. Diese werden ihm insoweit ersetzt, als sie bei Vornahme der Nachbesserung oder bei Ersatzlieferung durch die Firma Günther & Kalkhoff GbR entstanden wären. Im Falle rechtzeitiger und berechtigter Mängelrüge leistet die Firma Günther & Kalkhoff GbR Gewähr nach ihrer Wahl durch Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Gutschrift. Bei Fremderzeugnissen, die die Firma Günther & Kalkhoff GbR von Dritten bezogen und an den Käufer weitergeliefert hat, steht der Firma Günther & Kalkhoff GbR überdies das Recht zu, dem Besteller die Ansprüche gegen den Lieferanten abzutreten. Sonstige Kosten, insbesondere des Ein- und Ausbaus trägt die Firma Günther & Kalkhoff GbR bis zu 25% des Rechnungsbetrages des betreffenden Liefergegenstandes. Ist die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung unmöglich oder ist die hierfür vom Besteller der Firma Günther & Kalkhoff GbR gesetzten Nachfrist abgelaufen, so ist der Besteller berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Herabsetzung des Rechnungsbetrages zu verlangen. Das gleiche Recht besteht im Falle der Abtretung der Gewährleistungsansprüche gegen den Lieferanten, wenn dieser dem Besteller gegenüber die Gewährleistung schriftlich abgelehnt hat. Die Kosten unberechtigter Mängelrügen gehen zu Lasten des Käufers. Ein vereinbarter Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf Ersatzlieferung. Ersatzlieferung und Nachbesserung unterliegen der Gewährleistung nach vorliegenden Bestimmungen. Die Gewährleistungsfrist neu bestellter Waren beträgt 6 Monate ab Lieferung oder Fertigstellung. Für gebrauchte Liefergegenstände, insbesondere Ausstellungsstücke, wird keine Gewähr übernommen. Dies gilt auch für herabgesetzte oder 2. Wahl Ware. Darüber hinaus ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen, wenn sie nicht 2 Monate nach schriftlicher Ablehnung der Gewährleistung durch die Firma Günther & Kalkhoff GbR gerichtlich geltend gemacht werden. Schadenersatzansprüche wegen vorliegen eines Mangels oder Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft bestehen nur nach Maßgabe der Ziffer 10; Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind (mittelbare und Folgeschäden), insbesondere Personenschäden und Schäden aus einer Betriebsunterbrechung könne nur verlangt werden, wenn hierüber eine ausdrückliche schriftliche Zusicherung vorliegt. Einzelne Produkteile, die auf Wunsch des Käufers zu einem neuen Gegenstand, wie z.B. Pflanzschale als Springbrunnen oder Blumenkästen zu Sockeln, zusammen gestellt werden, übernimmt die Firma Günther & Kalkhoff GbR keine Gewährleistung für dessen Funktionalität. Garantieansprüche auf Technik die zu den jeweiligen Liefergegenständen gehören können nur dann gewährt werden, sofern diese von dem jeweiligen Hersteller der Produkte ausgewiesen wurden. Für Zubehörtechnik, wie Pumpen oder Unterwasserleuchten, gilt, sofern vom Hersteller ausgewiesen, eine Garantie von 2 Jahren ab Kaufdatum. Die Garantieansprüche entfallen, wenn die Ursache der Störung auf eine fehlerhafte Bedienung oder Wartung zu schließen lässt. Der Anspruchsteller hat das Recht auf Reparatur oder Austausch der bemängelten Teile. Versand- und Rücksendekosten gehen zu Lasten des Käufers.

10. Verleih von Verkaufsgegenständen


Die Preise für den Verleih von Waren richten sich grundsätzlich nach den aktuellen Preislisten der Firma Günther & Kalkhoff GbR für den Endverbraucher. Hierbei wird eine Leihgebühr von 25% des Verkaufspreises zzgl. der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer erhoben. Die Dauer beträgt hierfür maximal 10 Tage, sollte der Leihzeitraum länger sein, wird nochmals die volle Leihgebühr fällig. Zur Sicherheit muss bei Abholung oder Lieferung der Leihwaren der volle Verkaufspreis in bar oder als Scheck der Firma Günther & Kalkhoff GbR vorliegen. Dieser Betrag wird bei Rückgabe der Leihwaren zurückerstattet, sofern die Ware keinerlei Beschädigungen oder Veränderungen in der Oberfläche aufweist. Die Ware ist bei Entgegennahme auf Beschädigungen zu untersuchen. Ist die Leihware beschädigt oder oberflächlich verändert, ist die Firma Günther & Kalkhoff GbR berechtigt die dadurch entstandenen Kosten für Reparatur und dem daraus geringeren Verkaufserlös dem Auftraggeber in vollem Umfang anzulasten. In diesem Falle werden max. 50% des Verkaufspreises zusätzlich fällig. Ist der Leihgegenstand völlig unbrauchbar oder nicht mehr zum eigentlichen Zwecke zu gebrauchen, so muss dem Auftraggeber der volle Verkaufspreis berechnet werden.

11. Schadenersatz


Schadenersatzansprüche aller Art und gleich aus welchem Rechtsgrund – auch aus Verschulden bei Vertragsabschluß – aus positiver Vertragsverletzung, aus unerlaubter Handlung nach § 823 ff BGB sowie aus Schutzrechtsverletzung gegen die Firma Günther & Kalkhoff GbR, ihre gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und sonstige Betriebsangehörigen sind – außer im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit- sind im Falle von Zusicherung ausgeschlossen. Bei nachweisbarer grober Fahrlässigkeit der Erfüllungshilfen und sonstigen Betriebsangehörigen der Firma Günther & Kalkhoff GbR, sind derartige Schadenersatzansprüche auf den Rechnungsbetrag des Liefergegenstandes begrenzt.

12. Projektierung und Montagen


Werden durch die Firma Günther & Kalkhoff GbR Projektierungen und/ oder Montagen ausgeführt, so besteht eine Haftung der Firma Günther & Kalkhoff GbR gemäß der Ziffern 9 und 10 nur dann, wenn hierfür ein besonderes Entgeld vereinbart wurde. In jedem Fall beschränkt sich die Haftung auf höchstens 25% des besonderen Entgeldes, es sei denn der Schaden wäre grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht worden. Werden neben der Lieferung Skizzen, Entwürfe oder Planzeichnungen durch die Firma Günther & Kalkhoff GbR gefertigt, so stellen diese nur dann eine zugesicherte Eigenschaft des Liefergegenstandes dar, wenn diese ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, Projektierungen und anderen Unterlagen, die dem Besteller überlassen werden, behält sich die Firma Günther & Kalkhoff GbR die Eigentums-, und Urheberrechte vor. Sie dürfen nicht für andere als die von der Firma Günther & Kalkhoff GbR angegebenen Zwecke verwendet werden.

13. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht


Erfüllungsort ist 13467 Berlin, Berliner Straße 142 als der Hauptsitz der Firma Günther & Kalkhoff GbR. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Berlin. Dies gilt auch für Ansprüche aus Schecks und Wechseln, sowie deliktische Ansprüche, Streitverkündungen und Urkundenprozesse. Es findet nur das für Lieferungen innerhalb der Beundesrepublik Deutschland geltende Recht Anwendung.
Geschäftsführung und Geschäftsinhaber sind Swen Günther und Patric Kalkhoff.

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform)
bereit, aufrufbar unter https://ec.europa.eu/odr.

13467 Berlin – Reinickendorf Juli 2019